AGB / Mietbedingungen

Berechtigte
Der Mieter muss volljährig sein und über einen gültigen Personalausweis oder einen internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis verfügen. Bei Übergabe müssen diese Dokumente im Original vorliegen.


Obhutspflicht
Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter die Gegenstände dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.


Haftung des Mieters
Die Nutzung der Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände. Mit der Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem die Gegenstände zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung der Gegenstände unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahles dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

Haftung des Vermieters
Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.


Betriebssicherheit
Der Mieter überzeugt sich vor Nutzung der Gegenstände von der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit dieser und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit.


Gebühren
Der Mietpreis sowie die Kaution sind vor Übernahme der Gegenstände zu bezahlen. Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Gegenstände erfolgt keine anteilige Refundierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Werden die Gegenstände nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Mieteinheit (24 o. 72 Stunden) zu zahlen.


Anzahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme muss zur verbindlichen Reservierung innerhalb von 48 Stunden nach Angebot geleistet werden. Ansonsten können die Artikel nicht verbindlich reserviert werden. Bei einer Absage des Kunden wird der Betrag nicht erstattet und einbehalten.


Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Erfüllungsstand und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Nach oben scrollen