Verbindliche Reservierung
Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme muss zur verbindlichen Reservierung innerhalb von 48 Stunden nach Angebot geleistet werden und gilt gleichzeitig als Reservierungsgebühr.
Ohne Anzahlung erfolgt keine verbindliche Reservierung.
Erfolgt die Anzahlung erst nach 48 Stunden, behalten wir uns vor, den Auftrag zu annullieren. Der Mieter wird in diesem Fall in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird, abzüglich entstandener Kosten (Überweisungsgebühren) i.H.v. maximal 5€, zurückerstattet.
Bei einer Absage des Mieters nach getätigter Anzahlung wird der Betrag nicht erstattet und einbehalten. Bei Unternehmen gilt der Auftrag nach Versand der Auftragsbestätigung als verbindlich reserviert.
Kündigung
Die vorzeitige Stornierung eines verbindlich reservierten Vertrags innerhalb von 6 Monaten vor dem vereinbarten Abhol- oder Lieferdatum verpflichtet den Mieter zur Zahlung der Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung (20% der Gesamtsumme).
Bei einer Stornierung eines verbindlich reservierten Vertrags innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Abhol- oder Lieferdatum verpflichtet den Mieter zur Zahlung des gesamten Mietpreises (100% der Gesamtsumme)
Berechtigte
Der Mieter muss volljährig sein und über einen gültigen Personalausweis oder einen internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis verfügen. Bei Übergabe müssen diese Dokumente im Original vorliegen.
Obhutspflicht
Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter die Gegenstände dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.
Haftung des Mieters
Die Nutzung der Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände. Mit der Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem die Gegenstände zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung der Gegenstände unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahles dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.Haftung des Vermieters
Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Für Lieferverzögerungen und -ausfälle aufgrund höherer Gewalt übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Betriebssicherheit
Der Mieter überzeugt sich vor Nutzung der Gegenstände von der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit dieser und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit.
Gebühren
Der Gesamtpreis sowie die vereinbarte Kaution sind vor Übernahme der Gegenstände zu bezahlen. Die Nutzung erfolgt zu den zuvor vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Gegenstände erfolgt keine anteilige Refundierung des Preises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Werden die Gegenstände nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede weitere angefangene Mieteinheit (24 o. 72 Stunden) der jeweiligen Artikel zu zahlen.
Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (Amtsgericht Neuss). Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung
